Definition: Der genormte Achsabstand zwischen Drückernuss und Zylinderloch: 72 mm bei Zimmer- und Wohnungstüren, 92 mm bei Haustüren und Rohrrahmentüren.
In der Praxis
Erklärt, warum der Baumarkt-Beschlag „nicht passt“: Wohnungstür-Garnituren (72) und Haustür-Garnituren (92) sind nicht kompatibel.
Verwandte Begriffe
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