Definition: Die abgeschrägte, gefederte Zunge des Einsteckschlosses, die beim Zuziehen der Tür ins Schließblech schnappt und die Tür geschlossen hält – ohne zu verriegeln.
In der Praxis
Eine nur ins Schloss gefallene Tür wird über die Falle geöffnet – beschädigungsfrei mit Türfallennadel oder Öffnungskarte. Deshalb ist die zugefallene Tür der günstigste Einsatzfall.
Verwandte Begriffe
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