Definition: Staatliche Förderung für einbruchhemmende Nachrüstung (Zuschuss oder Kredit) – gebunden an geprüfte Produkte und Fachmontage.
In der Praxis
Förderfähig sind u. a. Querriegel, Pilzkopf-Nachrüstung und einbruchhemmende Türen. Antrag vor Beauftragung stellen; die Rechnung muss die Maßnahmen einzeln ausweisen.
Verwandte Begriffe
Fragen zu KfW-Förderung Einbruchschutz an Ihrer Tür? Unsere Leistungen oder direkt anrufen – die Beratung am Telefon kostet nichts.
Festpreis am Telefon, Anfahrt in 20–40 Minuten, Zahlung nach dem Einsatz.
Jetzt Anfrage senden