Definition: Schloss, das sich von innen auch im abgeschlossenen Zustand jederzeit per Drücker öffnen lässt – Pflicht in Flucht- und Rettungswegen.
In der Praxis
Für Praxen, Läden und Versammlungsräume vorgeschrieben (EN 179/EN 1125). Beim Zylindertausch in solchen Türen zwingend Panik-kompatible Funktion wählen.
Verwandte Begriffe
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